Region + Digitalisierung = Zukunftsfitness
Bei Hager Steuerberatung stehen wir mit unserem großen, professionellen Team für Zuverlässigkeit, individuelle Beratung und eine zeitgemäße Herangehensweise. In Sachen digitaler Lösungen nehmen wir eine Vorreiterrolle in Tirol ein. Als regionaler Partner bauen wir auf kurze Wege und erleichtern damit Ihr Alltagsgeschäft.
Fachwissen + Team = Karriereerfolg
Wissen Sie warum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überdurchschnittlich lange bei Hager Steuerberatung bleiben? Das Geheimnis ist einfach aber nicht selbstverständlich: In unserem starken Team fördern und unterstützen wir uns gegenseitig in jeder beruflichen oder privaten Situation.
Haben Sie Interesse, in so einem Team mitzuarbeiten?
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
Termine + Online-Rechner = Arbeitserleichterung
Versäumte Fristen beim Finanzamt bringen unangenehme Folgen. Unser aktueller Planer zu Steuerterminen hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und damit Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. Verschiedene Online-Rechner unterstützen Sie bei der Ermittlung relevanter Kennzahlen zu Einkommen und Kosten.
Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag
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Dienstvertrag |
Freier Dienstvertrag |
Werkvertrag |
Geschuldet wird |
Arbeitsleistung, kein Erfolg |
Arbeitsleistung, kein Erfolg |
Ein bestimmter Erfolg (Werk) |
Vertragsdauer |
Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt |
Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt |
Zielschuldverhältnis: nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis |
Anspruch auf Entgelt |
für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit |
für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit |
nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes; Bezahlung nach Erfolg; |
Unternehmerisches Wagnis (Risiko für die Nützlichkeit der Leistung) |
Trägt der Dienstgeber |
Trägt der Dienstgeber |
Trägt der Werkunternehmer |
Haftung |
Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes |
Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes |
Für einen bestimmten Erfolg; Haftung nach allgemeinem Schadenersatzrecht; |
Ist Vertretung erlaubt? |
nein; die Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden |
Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss aber die Regel sein |
Ja, auch ohne Zustimmung des Werkbestellers |
Weisungen des Dienstgebers |
den persönlichen (Verhalten, Organisation der Arbeit) und sachlichen Weisungen unterworfen |
nur den sachlichen Weisungen unterworfen |
nur den sachlichen Weisungen unterworfen |
Arbeitszeit, Arbeitsort |
vom Dienstgeber geregelt; volle Einbindung in die betriebliche Organisation; |
selbst zu bestimmen; fehlende Eingliederung in den Betrieb |
selbst zu bestimmen |
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers |
gegeben |
gegeben |
keine Fürsorgepflicht |
Betriebsmittel |
keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel |
keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel |
eigene Betriebsmittel |
Die Abgrenzung der verschiedenen Verträge erfolgt nach dem Überwiegen der angeführten Kriterien. Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen echten und freien Dienstnehmern gemacht.
© Wirtschaftstreuhand Hager Steuerberatungsgesellschaft m.b.H | Klienten-Info
Viele Spezialisten + 1 Team = Hager
Jahrzehntelange Erfahrung und ein großes professionelles Team ermöglichen es uns, Ihr Unternehmen in allen Fragen rund um Buchhaltung, Steuern, Bilanzierung, Lohnverrechnung sowie juristische und betriebswirtschaftliche Fragen umfassend zu betreuen. Verlässlichkeit und Diskretion sind für uns selbstverständlich.