Unsere Leistungen:

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Steuerberatung
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Unternehmensberatung & Finanzierung
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Rechnungswesen
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Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
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Unternehmensnachfolge
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Lohnverechnung & Sozialversicherung

Region + Digitalisierung = Zukunftsfitness

Bei Hager Steuerberatung stehen wir mit unserem großen, professionellen Team für Zuverlässigkeit, individuelle Beratung und eine zeitgemäße Herangehensweise. In Sachen digitaler Lösungen nehmen wir eine Vorreiterrolle in Tirol ein. Als regionaler Partner bauen wir auf kurze Wege und erleichtern damit Ihr Alltagsgeschäft.

Fachwissen + Team = Karriereerfolg

Wissen Sie warum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überdurchschnittlich lange bei Hager Steuerberatung bleiben? Das Geheimnis ist einfach aber nicht selbstverständlich: In unserem starken Team fördern und unterstützen wir uns gegenseitig in jeder beruflichen oder privaten Situation.

Haben Sie Interesse, in so einem Team mitzuarbeiten?

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Termine + Online-Rechner = Arbeitserleichterung

Versäumte Fristen beim Finanzamt bringen unangenehme Folgen. Unser aktueller Planer zu Steuerterminen hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und damit Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. Verschiedene Online-Rechner unterstützen Sie bei der Ermittlung relevanter Kennzahlen zu Einkommen und Kosten.

Schenkungen - Meldepflicht

Seit 1.8.2008 besteht keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Schenkungen über einem bestimmten Betrag sind jedoch meldepflichtig.

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle

  • Schenkungen unter Lebenden gemäß § 3 ErbStG
  • Zweckzuwendungen unter Lebenden gemäß § 4 Z 2 ErbStG

Die Meldepflicht besteht beim Erwerb von

  • Bargeld, Kapitalforderungen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Beteiligungen als stiller Gesellschafter oder
  • Betrieben und Teilbetrieben, die der Erzielung von betrieblichen Einkünften dienen oder
  • beweglichem körperlichem Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen

In allen Fällen muss der Erwerber oder der Geschenkgeber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.

Nicht angezeigt werden müssen:

  • Schenkungen unter Angehörigen bis 50.000 €. Bei Schenkungen innerhalb eines Jahres darf der gemeine Wert aller Schenkungen diesen Betrag nicht übersteigen.
  • Schenkungen unter anderen Personen bis 15.000 €. Erfolgen innerhalb von fünf Jahren Erwerbe von derselben Person dürfen die gemeinen Werte dieser Erwerbe 15.000 € nicht übersteigen.
  • Bestimmte Schenkungen gemäß § 15 ErbStG
  • übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000 € sowie Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke
  • Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen
  • Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken (allerdings Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz)

Zur Anzeige verpflichtet sind folgende Personen:

  • Erwerber
  • Geschenkgeber
  • Rechtsanwalt / Notar

Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab dem Erwerb. Sie ist elektronisch an ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu übermitteln.

Viele Spezialisten + 1 Team = Hager

Jahrzehntelange Erfahrung und ein großes professionelles Team ermöglichen es uns, Ihr Unternehmen in allen Fragen rund um Buchhaltung, Steuern, Bilanzierung, Lohnverrechnung sowie juristische und betriebswirtschaftliche Fragen umfassend zu betreuen. Verlässlichkeit und Diskretion sind für uns selbstverständlich.