Unsere Leistungen:

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Steuerberatung
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Unternehmensberatung & Finanzierung
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Rechnungswesen
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Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
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Unternehmensnachfolge
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Lohnverechnung & Sozialversicherung

Region + Digitalisierung = Zukunftsfitness

Bei Hager Steuerberatung stehen wir mit unserem großen, professionellen Team für Zuverlässigkeit, individuelle Beratung und eine zeitgemäße Herangehensweise. In Sachen digitaler Lösungen nehmen wir eine Vorreiterrolle in Tirol ein. Als regionaler Partner bauen wir auf kurze Wege und erleichtern damit Ihr Alltagsgeschäft.

Fachwissen + Team = Karriereerfolg

Wissen Sie warum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überdurchschnittlich lange bei Hager Steuerberatung bleiben? Das Geheimnis ist einfach aber nicht selbstverständlich: In unserem starken Team fördern und unterstützen wir uns gegenseitig in jeder beruflichen oder privaten Situation.

Haben Sie Interesse, in so einem Team mitzuarbeiten?

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Termine + Online-Rechner = Arbeitserleichterung

Versäumte Fristen beim Finanzamt bringen unangenehme Folgen. Unser aktueller Planer zu Steuerterminen hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und damit Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. Verschiedene Online-Rechner unterstützen Sie bei der Ermittlung relevanter Kennzahlen zu Einkommen und Kosten.

UID-Nummern-Validierung

UID-Nummern-Validierung

UID-Nummern-Validierung

EU - Online UID-Nummernabfrage

Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

Qualifiziertes UID-Bestätigungsverfahren (Stufe 2)

Seit 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage über FinanzOnline durchzuführen. Soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) oder bei technischen Problemen nicht möglich ist, können Bestätigungsanfragen an das für den Antragsteller zuständige Finanzamt (Umsatzsteuerfinanzamt) gestellt werden.

Hinweis: Die qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline ist nur dann wirksam, wenn Name und Anschrift des Inhabers der UID angezeigt werden.

Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von FinanzOnline wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Massenabfragen von UID-Nummern sind seit 1.7.2011 mit einem Webservice über FinanzOnline möglich.

Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server.

Hinweis: Beide Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID einer anderen österreichischen Unternehmerin/eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung.

Weitere Informationen können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html

Viele Spezialisten + 1 Team = Hager

Jahrzehntelange Erfahrung und ein großes professionelles Team ermöglichen es uns, Ihr Unternehmen in allen Fragen rund um Buchhaltung, Steuern, Bilanzierung, Lohnverrechnung sowie juristische und betriebswirtschaftliche Fragen umfassend zu betreuen. Verlässlichkeit und Diskretion sind für uns selbstverständlich.