Unsere Leistungen:

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Steuerberatung
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Unternehmensberatung & Finanzierung
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Rechnungswesen
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Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
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Unternehmensnachfolge
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Lohnverechnung & Sozialversicherung

Region + Digitalisierung = Zukunftsfitness

Bei Hager Steuerberatung stehen wir mit unserem großen, professionellen Team für Zuverlässigkeit, individuelle Beratung und eine zeitgemäße Herangehensweise. In Sachen digitaler Lösungen nehmen wir eine Vorreiterrolle in Tirol ein. Als regionaler Partner bauen wir auf kurze Wege und erleichtern damit Ihr Alltagsgeschäft.

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Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Termine + Online-Rechner = Arbeitserleichterung

Versäumte Fristen beim Finanzamt bringen unangenehme Folgen. Unser aktueller Planer zu Steuerterminen hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und damit Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. Verschiedene Online-Rechner unterstützen Sie bei der Ermittlung relevanter Kennzahlen zu Einkommen und Kosten.

Steuertermine

Januar 2026
Steuer- und Abgabetermine 2026 nach Monaten

Jänner

15.1.

USt für November 2025
Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2025

Ab 1.1.

Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

Bis 15.1.

Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2025 für geringfügig Beschäftigte

Februar

16.2.

USt für Dezember 2025 bzw. 4. Quartal
Lohnabgaben für Jänner
ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel

28.2.

Pflichtversicherung SVS

Bis 1.2.

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2025 (E18) in Papierform

Bis 15.2.

Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs (Zurechnung zu 2025)

Bis 15.2.

Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2025 (pro Registrierkasse)

28.2.

Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA

28.2.

Meldung der Aufzeichnungen betreffend Schwerarbeitszeiten

28.2.

Meldepflicht von Zahlungen gem. §109a/§109b EStG aus dem Vorjahr (elektronisch an das Finanzamt)

März

16.3.

USt für Jänner
Lohnabgaben für Februar

31.3.

Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2025 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

15.4.

USt für Februar
Lohnabgaben für März

30.4.

Abgabe der Steuererklärungen 2025 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gem. §188 BAO

Mai

15.5.

USt für März bzw. 1. Quartal
Lohnabgaben für April
ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel

31.5.

Pflichtversicherung SVS

Juni

15.6.

USt für April
Lohnabgaben für Mai

30.6.

Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2025 (ESt/USt/KöSt) über FinanzOnline

30.6.

Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2025 aus Nicht-EU-Ländern (nicht Großbritannien)

Juli

15.7.

USt für Mai
Lohnabgaben für Juni

August

17.8.

USt für Juni bzw. 2. Quartal
Lohnabgaben für Juli
ESt-Vorauszahlung 3. Viertel; KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel

31.8.

Pflichtversicherung SVS

September

15.9.

USt für Juli
Lohnabgaben für August

Bis 30.9.

Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2026 (ESt/KöSt)

Bis 30.9.

Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2025 (L 1) in Papierform oder via FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt mehrerer lohnsteuerpflichtiger Bezüge; sonst 30.6. (via FinanzOnline)

Bis 30.9.

Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften

Bis 30.9.

Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2025

Oktober

15.10.

USt für August
Lohnabgaben für September

Ab 1.10.

Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2025

Bis 31.10.

Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

16.11.

USt für September bzw. 3. Quartal
Lohnabgaben für Oktober
ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel

30.11.

Pflichtversicherung SVS

Dezember

15.12.

USt für Oktober
Lohnabgaben für November

Bis 31.12.

Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (monatlich/jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Bis 31.12.

Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2021 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

31.12.

Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (CbCR) (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

Bild: © Adobe Stock - Pakin

Viele Spezialisten + 1 Team = Hager

Jahrzehntelange Erfahrung und ein großes professionelles Team ermöglichen es uns, Ihr Unternehmen in allen Fragen rund um Buchhaltung, Steuern, Bilanzierung, Lohnverrechnung sowie juristische und betriebswirtschaftliche Fragen umfassend zu betreuen. Verlässlichkeit und Diskretion sind für uns selbstverständlich.